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KRITIS-Dachgesetz | Physische Sicherheit

Physische Resilienz beginnt vor dem ersten Zutritt.

Autarke Detektion, kameragestützte Alarmverifikation und definierte Interventionsprozesse für kritische Anlagen – auch dort, wo Strom und Internet fehlen. So lassen sich Annäherung und unbefugtes Betreten früh erkennen, bewerten und in eine festgelegte Reaktion überführen.

AEGIS Protect unterstützt Betreiber mit einem technischen und organisatorischen Baustein zur Umsetzung der Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes: Detektion, Verifikation und Alarmwege – abgestimmt auf Standort, Risiko und Sicherheitskonzept.

  • Autark einsetzbar

    Kein vorhandener Strom- oder Internetanschluss erforderlich.

  • Frühzeitige Detektion

    Verdächtige Aktivitäten erkennen, bevor kritische Bereiche erreicht werden.

  • Definierte Reaktion

    Alarmierung, Verifikation und Intervention nach festgelegten Prozessen.

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) ist seit dem 17. März 2026 in Kraft und stärkt die physische Resilienz kritischer Anlagen. § 13 nennt ausdrücklich Umgebungsüberwachung, Detektionsgeräte und Abläufe im Alarmfall. AEGIS Protect unterstützt Betreiber bei der praktischen Umsetzung: autarke Detektion, kameragestützte Verifikation, definierte Alarmwege sowie optional Leitstellenanbindung und Intervention.

Erkennen, bevor Schaden entsteht

Kritische Infrastruktur endet nicht an der IT-Schnittstelle.

Cybersecurity ist nur eine Seite der Resilienz. Sabotage, unbefugtes Betreten, Diebstahl, Vandalismus oder gezielte Eingriffe beginnen häufig physisch – am Gelände, an einer Baustelle, an einem technischen Standort oder an einer bislang ungesicherten Außengrenze.

Mit dem KRITIS-Dachgesetz rückt der physische Schutz kritischer Anlagen ausdrücklich in den Fokus.

  • Unbefugtes Eindringen

    Personen betreten sensible Betriebs- oder Anlagenbereiche.

  • Sabotage & Manipulation

    Technische Einrichtungen werden gezielt beschädigt oder beeinflusst.

  • Abgelegene Standorte

    Umspannwerke, Trassen, Baufelder oder Außenanlagen lassen sich mit klassischer Infrastruktur nur schwer absichern.

Was das KRITIS-Dachgesetz fordert – und wie wir Sie unterstützen

AEGIS Protect unterstützt Betreiber bei der Umsetzung der Anforderungen an die physische Resilienz. Unsere Sicherheitslösung kann einen zentralen technischen und organisatorischen Baustein Ihres Resilienzkonzepts bilden.

Anforderung 01 · § 13 Abs. 1 Nr. 1 KRITISDachG

Vorfälle verhindern

Betreiber sollen das Auftreten von Vorfällen möglichst verhindern.

AEGIS Umsetzung

Durch frühzeitige Detektion können verdächtige Aktivitäten bereits an gefährdeten Außenbereichen erkannt werden. Ziel ist es, eine Situation zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten, bevor daraus ein sicherheitsrelevanter Vorfall an der kritischen Anlage entsteht.

  • frühzeitige Detektion
  • Überwachung definierter Gefahrenbereiche
  • schnelle Alarmübertragung
  • flexible Anpassung an veränderte Gefahrenbereiche

Anforderung 02 · § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 KRITISDachG

Physischen Schutz gewährleisten

Ein angemessener physischer Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen ist sicherzustellen.

AEGIS Umsetzung

Autarke Detektions- und Kameratechnik überwacht sensible Außenbereiche auch dort, wo keine klassische Sicherheitsinfrastruktur vorhanden ist. Das passt unmittelbar zu den im Gesetz genannten Maßnahmen wie Umgebungsüberwachung und Einsatz von Detektionsgeräten.

  • autarke Detektion
  • kameragestützte Verifikation
  • Perimeter- und Freiflächenüberwachung
  • temporär oder dauerhaft einsetzbar
  • modular skalierbar

Anforderung 03 · § 13 Abs. 1 Nr. 3 KRITISDachG

Auf Vorfälle reagieren und Gefahren abwehren

Auf Vorfälle ist zu reagieren, sie sind abzuwehren, und negative Auswirkungen sind zu begrenzen.

AEGIS Umsetzung

Ein erkannter Alarm darf nicht am Sensor enden. Deshalb wird aus der Detektion ein definierter Sicherheitsprozess: Detektion → Übertragung → Verifikation → Alarmmaßnahme → Intervention. Je nach vereinbartem Sicherheitskonzept können Leitstelle, Ansprechpartner oder Interventionskräfte eingebunden werden.

  • definierte Alarmwege
  • kameragestützte Lagebewertung
  • Leitstelle optional integrierbar
  • Intervention abhängig vom Sicherheitskonzept

Anforderung 04 · § 13 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 KRITISDachG

Auswirkungen begrenzen

Negative Auswirkungen von Vorfällen sollen begrenzt und die kritische Dienstleistung möglichst schnell wiederhergestellt werden.

AEGIS Umsetzung

Je früher eine Lage erkannt und bewertet wird, desto früher können festgelegte Gegenmaßnahmen ausgelöst werden. Dadurch können beispielsweise kritische Bereiche geschützt, Verantwortliche informiert und Interventionsmaßnahmen eingeleitet werden.

  • frühzeitige Lagebewertung
  • definierte Eskalation
  • nachvollziehbare Ereigniskette

Anforderung 05 · § 13 Abs. 4 KRITISDachG

Maßnahmen nachvollziehbar organisieren

Getroffene Resilienzmaßnahmen sind in einem Resilienzplan darzustellen und anzuwenden. Für die Reaktion nennt das Gesetz zudem vorgegebene Abläufe im Alarmfall.

AEGIS Umsetzung

Technische Sicherungsmaßnahmen, überwachte Bereiche und vereinbarte Alarmierungswege können nachvollziehbar dokumentiert und in das Resilienzkonzept des Betreibers eingebunden werden. AEGIS erstellt nicht automatisch den vollständigen gesetzlichen Resilienzplan.

  • dokumentierte Sicherungsbereiche
  • abgestimmte Alarmprozesse
  • Anschluss an das Betreiberkonzept

Physische Resilienz ist keine reine Aufgabe des Werkschutzes.

Das KRITIS-Dachgesetz verankert die Umsetzung der Resilienzmaßnahmen auch auf Ebene der Geschäftsleitung (§ 20 KRITISDachG). AEGIS Protect unterstützt Sie dabei, geeignete Maßnahmen zum physischen Schutz kritischer Anlagen praktisch umzusetzen – als belastbarer Baustein für Technik, Alarmprozess und Organisation.

Autark, wenn Infrastruktur fehlt

Schutz dort, wo klassische Infrastruktur an ihre Grenzen kommt.

Kritische Anlagen befinden sich nicht immer innerhalb fertig erschlossener Werksgelände. Gerade Außenanlagen, Umspannwerke, Baustellen, temporäre Baufelder, Leitungsprojekte oder abgelegene technische Standorte verfügen nicht immer über vorhandenen Strom oder eine nutzbare Internetverbindung.

Unsere Lösung wurde genau für solche Einsatzbedingungen konzipiert.

  • Kein vorhandener Stromanschluss

    Die Sicherheitslösung arbeitet autark und ist nicht von einer vorhandenen Gebäudeversorgung abhängig.

  • Kein vorhandener Internetanschluss

    Die notwendige Kommunikation erfolgt unabhängig von einer lokalen Netzwerk-Infrastruktur.

  • Losgelöst von Standort-IT

    Das System ist unabhängig von der Infrastruktur und IT des Standortes. Es bildet eine eigene Sicherheits-Schicht – ohne Anbindung an vorhandene Betriebsnetze oder IT-Systeme vor Ort.

  • Schnell verlegbar

    Ändert sich der zu schützende Bereich, kann die Sicherung angepasst und umgesetzt werden.

  • Modular erweiterbar

    Vom einzelnen Gefahrenpunkt bis zur Absicherung größerer Freiflächen.

  • Für temporäre und langfristige Projekte

    Geeignet für wechselnde Bauphasen ebenso wie für längerfristig gefährdete Anlagenbereiche.

Vom Ereignis zur definierten Reaktion

Von der Bewegung zur Reaktion.

  1. 01

    Detektieren

    Ein definierter Gefahrenbereich wird überwacht und eine verdächtige Aktivität erkannt.

  2. 02

    Verifizieren

    Das Ereignis wird kameragestützt geprüft, damit aus einer technischen Detektion eine bewertbare Lage wird.

  3. 03

    Alarmieren

    Ein relevantes Ereignis wird über den definierten Alarmweg weitergeleitet.

  4. 04

    Reagieren

    Je nach Sicherheitskonzept werden Ansprechpartner, Leitstelle oder Interventionskräfte eingebunden.

  5. 05

    Dokumentieren

    Ereignisse und Maßnahmen können nachvollziehbar festgehalten und für die Sicherheitsorganisation genutzt werden.

Für sensible Standorte mit erhöhtem Schutzbedarf.

Typische Einsatzfelder für autarke Perimeterüberwachung: dort, wo kritische Anlagen weitläufig, abgelegen oder noch ohne feste Sicherheitsinfrastruktur sind.

Autarke Detektionseinheit am Zaun – Sicherung wechselnder Baufelder kritischer Infrastruktur

Sicherheit für Bereiche, die sich verändern

Kritische Infrastruktur entsteht nicht erst mit der Inbetriebnahme.

Bereits während Bau, Erweiterung und Modernisierung kritischer Infrastruktur entstehen sensible Bereiche. Material, technische Komponenten, Leitungen und vorbereitete Anlagen befinden sich teilweise über Monate oder Jahre auf weitläufigen und wechselnden Baufeldern.

Feste Sicherheitsinfrastruktur ist dort häufig noch nicht vorhanden. Genau hier spielt eine autarke und versetzbare Sicherung ihre Stärke aus.

Der Sicherheitsbereich verändert sich? Die Sicherung verändert sich mit.

§ 13 KRITISDachG

Wie schützen Sie sich vor unbefugtem Betreten oder Annähern?

Das KRITIS-Dachgesetz beschreibt beim physischen Schutz unter anderem:

  • Instrumente und Verfahren für die Überwachung der Umgebung
  • den Einsatz von Detektionsgeräten
  • organisatorischen Objektschutz
  • Zugangskontrollen
  • vorgegebene Abläufe im Alarmfall

Genau hier setzt unsere Lösung an.

Autarke Detektion überwacht gefährdete Bereiche.

Kameragestützte Verifikation bewertet erkannte Ereignisse.

Definierte Alarmwege sorgen dafür, dass aus einer technischen Meldung eine konkrete Reaktion wird.

Detektion ist der Anfang. Reaktion entscheidet.

Vom einzelnen Detektor zum Sicherheitskonzept.

Die technische Lösung sollte nicht isoliert betrachtet werden. AEGIS Protect betrachtet gemeinsam mit dem Betreiber:

  • Welche Bereiche sind besonders gefährdet?
  • Wo bestehen mögliche Annäherungswege?
  • Welche Bereiche müssen frühzeitig überwacht werden?
  • Welche Ereignisse sollen einen Alarm auslösen?
  • Wer bewertet einen Alarm?
  • Wer muss anschließend informiert werden?
  • Wann ist eine Intervention erforderlich?
  • Wie werden Maßnahmen und Ereignisse dokumentiert?

So wird aus Sicherheitstechnik ein definierter Prozess für physische Resilienz.

Sicherheit muss im Ernstfall funktionieren.

AEGIS Protect verbindet autarke Detektionstechnik mit Leitstellenkompetenz, Interventionsdienst und dokumentierten Abläufen – aus einer Hand, abgestimmt auf Ihr Sicherheitskonzept.

  • Eigene Leitstelle

    Alarme können auf unsere Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet und dort bewertet werden – abhängig vom vereinbarten Konzept.

  • Intervention

    Interventionskräfte nach VdS 2172 – optional in den Alarmprozess integrierbar.

  • Geprüfte Qualität

    DIN 77200, ISO 9001 und NATO NCAGE – keine KRITIS-Zertifizierung, sondern belegbare Qualitäts- und Organisationsstandards.

DIN 77200 ISO 9001 VdS 2172 Interventionskräfte NATO NCAGE

Zertifizierungen Referenzen Autarke Geländeüberwachung EMA-Aufschaltung

Wie gut ist Ihre kritische Anlage physisch geschützt?

Lassen Sie uns gemeinsam betrachten, wo unbefugtes Eindringen frühzeitig erkannt werden kann und wie sich Detektion, Verifikation und Intervention sinnvoll in Ihr Sicherheitskonzept integrieren lassen.

KRITIS-Sicherheitskonzept anfragen

Unverbindliche Erstbewertung Ihres Sicherungsbedarfs.

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Beschreiben Sie uns kurz den Standort und die aktuelle Situation. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Adresse
An der alten Ziegelei 36b
48157 Münster, Westf.
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Häufige Fragen

Kurz und sachlich zum KRITIS-Dachgesetz und zur Rolle von AEGIS Protect beim physischen Schutz kritischer Anlagen. Keine Rechtsberatung.

Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz (KRITISDachG) soll die physische Resilienz kritischer Anlagen gegenüber unterschiedlichen Gefahren stärken. Es ergänzt die bisherigen Anforderungen an Cyber- und IT-Sicherheit um Pflichten zum physischen Schutz, zur Risikoanalyse, zum Resilienzplan und zum Meldewesen für Vorfälle. Primärquelle ist das KRITISDachG; AEGIS Protect leistet keine Rechtsberatung.

Seit wann gilt das KRITIS-Dachgesetz?

Das KRITIS-Dachgesetz ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Weitere Konkretisierungen, darunter die Rechtsverordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen und sektorübergreifende Mindestanforderungen, befinden sich Stand August 2026 noch in der Erarbeitung. Das BBK empfiehlt Betreibern, die Zeit zu nutzen, um physische Schutzmaßnahmen zu prüfen.

Welche Unternehmen sind vom KRITIS-Dachgesetz betroffen?

Nicht automatisch jedes Unternehmen einer KRITIS-Branche ist betroffen. Entscheidend sind kritische Dienstleistungen, Anlagenkategorien, gesetzliche Kriterien und Schwellenwerte beziehungsweise behördliche Feststellungen nach §§ 4 und 5 KRITISDachG. Die konkrete Bestimmung kritischer Anlagen erfolgt über eine Rechtsverordnung, die sich derzeit noch in der Umsetzung befindet.

Welche Anforderungen stellt das KRITIS-Dachgesetz an den physischen Schutz?

§ 13 KRITISDachG verlangt geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, um Vorfälle zu verhindern, Liegenschaften und kritische Anlagen physisch zu schützen, auf Vorfälle zu reagieren und die kritische Dienstleistung wiederherzustellen. Für den physischen Schutz nennt das Gesetz unter anderem bauliche und technische Sicherung, organisatorischen Objektschutz, Umgebungsüberwachung, Detektionsgeräte, Zugangskontrollen und vorgegebene Abläufe im Alarmfall.

Was fordert § 13 KRITISDachG konkret zur Detektion?

§ 13 Abs. 3 KRITISDachG nennt als mögliche Maßnahmen für den physischen Schutz ausdrücklich Instrumente und Verfahren für die Überwachung der Umgebung sowie den Einsatz von Detektionsgeräten. Für die Reaktion auf Vorfälle nennt das Gesetz Risiko- und Krisenmanagementverfahren sowie vorgegebene Abläufe im Alarmfall. AEGIS Protect setzt genau an dieser Stelle an: autarke Detektion, kameragestützte Verifikation und definierte Alarmwege.

Erfülle ich mit der AEGIS-Lösung automatisch das KRITIS-Dachgesetz?

Nein. Die AEGIS-Sicherheitslösung kann einen wichtigen technischen und organisatorischen Baustein der erforderlichen Resilienzmaßnahmen darstellen. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der individuellen Risikoanalyse, der Anlage, dem Sektor und den jeweils geltenden Anforderungen ab. AEGIS Protect leistet keine Rechtsberatung und ersetzt weder die vollständige Risikoanalyse nach § 12 noch den vollständigen Resilienzplan, gesetzliche Vorfallmeldungen oder alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen.

Ersetzt die Sicherheitslösung die Risikoanalyse nach § 12?

Nein. Betreiber kritischer Anlagen müssen auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig eine eigene Risikoanalyse und Risikobewertung durchführen – mindestens alle vier Jahre beziehungsweise bei entsprechendem Bedarf. Die AEGIS-Sicherheitsmaßnahmen können auf Grundlage einer solchen Risikobetrachtung geplant und umgesetzt werden, ersetzen sie aber nicht.

Was ist ein Resilienzplan nach § 13 Abs. 4 KRITISDachG?

Die getroffenen Resilienzmaßnahmen müssen durch den Betreiber in einem Resilienzplan dargestellt und angewendet werden. AEGIS Protect kann hierzu technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, überwachte Bereiche und vereinbarte Alarmierungswege nachvollziehbar abbilden. AEGIS erstellt nicht automatisch den vollständigen gesetzlichen Resilienzplan.

Wer ist nach § 20 KRITISDachG verantwortlich?

Die Geschäftsleitung eines betroffenen Betreibers ist für die Umsetzung und organisatorische Sicherstellung der erforderlichen Resilienzmaßnahmen verantwortlich. Physische Resilienz ist damit keine reine Aufgabe des Werkschutzes, sondern auf Leitungsebene verankert.

Funktioniert die Lösung ohne Strom und Internet?

Ja. Die autarke Detektions- und Alarmierungslösung von AEGIS Protect ist für Einsatzorte konzipiert, an denen kein vorhandener Strom- oder Internetanschluss zur Verfügung steht. Die konkrete Auslegung stimmen wir im Standortgespräch auf Ihr Objekt ab.

Kann die Lösung auch während Bau- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden?

Ja. Gerade wechselnde Baufelder, Ausbauprojekte und temporär gefährdete Bereiche sind ein zentraler Anwendungsfall. Kritische Infrastruktur entsteht nicht erst mit der Inbetriebnahme. Ändert sich der zu schützende Bereich, kann die Sicherung angepasst und versetzt werden – ohne fest verkabelte Infrastruktur.

Was passiert nach einem erkannten Ereignis?

Aus der Detektion wird ein definierter Prozess: kameragestützte Verifikation, definierter Alarmweg, gegebenenfalls Leitstelle oder Intervention und Dokumentation. Welche Schritte greifen, hängt vom vereinbarten Sicherheitskonzept ab. Leitstellenanbindung und Interventionsdienst sind optional integrierbar.