Eine mobile Brandmeldeanlage dient der Brandfrüherkennung und Alarmierung im temporären Einsatz und gehört zum anlagentechnischen vorbeugenden Brandschutz. Üblich ist ein Funkübertragungsweg, damit sich Melder und Signalgeber schnell an Baufortschritt und Grundrisse anpassen lassen – ohne die Gleichwertigkeit mit einer nach DIN 14675 dauerhaft errichteten Festinstallation automatisch vorwegzunehmen.
Häufig wird die mBMA als Kompensationsmaßnahme genutzt, wenn baulicher oder anlagentechnischer Brandschutz außer Betrieb ist, Mängel bestehen oder der Brandschutz im Zeitplan zurückliegt – etwa bei Umbau im laufenden Betrieb, Teilstörungen einer festen BMA oder wenn die Gefährdungsbeurteilung (inkl. Anforderungen aus dem Arbeitsschutz, z. B. zu Baustellen) zusätzliche Brandfrüherkennung fordert.